50. Verkehrsgerichtstag in Goslar – rehacare GmbH zum 5 x Aussteller
Der wichtigste Kongress für Verkehrsjuristen findet in diesem Jahr vom 25. bis zum 27. Januar in Goslar statt. Die rehacare GmbH präsentiert sich nunmehr bereits im 5. Jahr auf dem Verkehrsgerichtstag den Fragen der Juristen an zwei Informationsständen im Achtermann und im Odeon-Theater (Gemeinschaftsstand ARGE Reha).
Als führenden Anbieter von Rehabilitations-Management für schwere Personenschäden in Deutschland verfolgt die rehacare GmbH das Ziel, Best Practice-Grundsätze für das Reha-Management auf dem Markt zu etablieren.
Neben der für den Datenschutz etablierten WebAkte (www.triplecare.de), zeigt Ihnen unser Geschäftsführer Stefan Lauer auf, dass gesetzte Qualitätsleitlinien (10 Handlungsleitsätze) zukünftig der allgemein anerkannte Standard für Reha-Dienstleistungen werden sollten. Hieraus könnten sich dann alle Beteiligten des Verfahrens, wie Anwälte-Geschädigte-Versicherer, verlassen.
Der Verein „Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e. V.“ veranstaltet bereits den 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Der 1. Deutsche Verkehrsgerichtstag fand im Januar 1963 ebenfalls in Goslar statt. Seitdem steht er als der bedeutendste Kongress seiner Art ungebrochen im Dienste des Verkehrs und des Verkehrsrechts.
Er ist zu einem über die Grenzen unseres Landes hinaus anerkannten und international beachteten Forum für einen alljährlichen Erfahrungsaustausch über Fragen des Verkehrsrechts – einschließlich der polizeilichen Praxis –, der Verkehrspolitik, der Verkehrstechnik und angrenzender Bereiche der Verkehrswissenschaft geworden.
Auch dieser Jubiläumskongress ist eine Arbeitstagung. Er wird wiederum Themen behandeln, die für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Rechtsberatung, Verwaltung und Versicherungswirtschaft wie auch für jeden Verkehrsteilnehmer aktuelle Bedeutung haben. Breiten Raum nimmt erneut der europarechtliche Einfluss auf das gesamte deutsche Verkehrsrecht ein.
3. mcc Fachkonferenz – Rehamanagement als Erfolgsfaktor
Am 8.Dezember 2011 findet in Köln die 3. mcc-Fachkonferenz zum Thema Rehamanagement in Köln statt.
Jörg Halm , Prokurist der rehacare GmbH, wird zum Thema : “Qualitätsansprüch an ein professionelles Rehamanagement” referieren.
Zum dritten Mal treffen sich Experten des Reha- und Personenschaden-Managements am dritten Tag des MCC-Schadenkongresses zum Erfahrungsaustausch. Der Kongress “Innovatives Schadenmanagement” war in seiner ursprünglichen Form auf Sachschäden ausgerichtet. Er bietet ein Forum von ausgewiesenen Experten des Personenschaden- bzw. Reha-Managements. Dabei kommen gleichermaßen Leistungserbringer wie auch Kostenträger zu Wort.
GDV Fachtagung Unfall – rehacare Know-How in der Assekuranz gefragt
Im Rahmen der GDV Fachtagung Unfall wurde den Unfallversicherern u.a in diesem Jahr präsentiert, wie neben dem medizinischen auch das berufliche Rehamanagement in neue Unfall-Produkte integriert werden könnte.
Die rehacare GmbH gilt als Vorreiter der Branche in Kooperationen mit Unfallversicherung.
“Es bestehen bereits seit 2007 derartige Gemeinschaftprodukte. Auf diese Erfahrungswerte greifen neue Partner in Bezug auf die Kalkulation, der Erstellung von Bedingungen, Konfektionierung der Tarife oder auch bei Vertrieb-und Marketingkonzeption gerne zurück.”, so Stefan Lauer – Geschäftsführer der rehacare GmbH.
Homburger Tage 2011 mit rehacare GmbH
Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind die von der Kanzlei Gebhardt & Partner organisierten Homburger Tage das bedeutendste Treffen von Verkehrsjuristen in Deutschland. Bei diesen kommen jährlich über 200 Verkehrsrechtler, Rechtsanwälte, Richter, Versicherungs- und Verwaltungsjuristen in Homburg zusammen.
Veranstaltet wird dieser Kongress von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Die Homburger Tage finden jährlich am 3. Oktoberwochenende in Homburg statt.
31. Homburger Tage 2011
Bereits zum 31. Mal finden dieses Jahr vom 14.-16.10.2011 die Homburger Tage im Hombuger Schlossberg-Hotel statt.
Auch bei der diesjährigen Veranstaltung wird wieder die Fortbildung und der Austausch zu aktuellen verkehrsrechtlichen Fragen im Mittelpunkt stehen und das hohe fachliche Niveau ist ein Garant für diese erfolgreiche Veranstaltung.
Aussteller sind, wie in den vergangenen Jahren, traditionell wieder die rehacare GmbH und unser Kooperationspartner e-consult.
Referate am Samstag, 15. Oktober 2011 von 9.30 – ca. 18.00 Uhr im Schlossberg-Hotel Homburg:
Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht
Vera von Pentz, Richterin am BGH, Karlsruhe
Der Rechtschutzversicherer und sein durchschnittlicher VN – aktuelle Probleme aus der Rechtschutzversicherung
Roland Wendt, Richter am BGH, Karlsruhe
Vorverurteilung durch die Medien
Dr. Ulrich Franke, Richter am BGH, Karlsruhe
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Autokauf und Autoleasing
Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe
Handlungsleitlinien der ARGE Rehabilitation
Die Handlungsleitlinien der ARGE Rehabilitation
Präambel
Im Mittelpunkt des Handelns steht der Betroffene.
Ziel des Reha-Management ist es, unfallverletzte oder erkrankte Personen in ein so weit wie möglich selbständiges Leben in Familie, Beruf und Gesellschaft zu reintegrieren und eine soziale Teilhabe weitestgehend zu ermöglichen. Mit den Handlungsleitlinien wird der qualitative Rahmen vorgegeben, der für ein professionelles Reha-Management grundsätzlich Gültigkeit hat.
1. Code of Conduct
Die Einhaltung des CoC ist Grundlage der Beziehung zwischen Auftraggeber (Versicherer), der Person des Verletzten, dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und dem eingeschalteten Reha-Dienst. Der CoC gilt für alle Parteien des Verfahrens gleichermaßen.
2. Datenschutz
Die Einhaltung der Datenschutzregeln nach BDSG ist für die Mitglieder der ARGE Rehabilitation verpflichtend. Sie verfügen über eigene Datenschutzbeauftragte, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen und gewährleisten. Jeder einzelne Mitarbeiter der Reha-Dienste ist auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Rehabilitation des Betroffenen erhoben, verarbeitet und gespeichert und keinen Dritten zugänglich gemacht. Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung werden den gesetzlichen Regeln entsprechend eingeholt und beachtet. Bei der Nutzung und Verwendung von technischen Einrichtungen, z.B elektronischen Kommunikationswegen, werden die notwendigen Vorkehrungen für die Einhaltung des Datenschutzes getroffen. Dies gilt ebenso für die Aufbewahrungspflichten, Lagerung oder die fachgerechte Entsorgung der Unterlagen.
3. Freiwilligkeit des Verfahrens
Jeder Betroffene kann auf der Basis der ihm überlassenen Informationen frei darüber entscheiden, ob er die angebotene Unterstützung durch einen professionellen Reha-Dienst annehmen will. Während des Reha-Managements ist der Betroffene frei, vorgeschlagene Vorgehensweisen des Reha-Dienstes zu akzeptieren und kann jederzeit die Teilnahme am Rehabilitations-Management ohne Angabe von Gründen beenden.
4. Transparenz
Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation stellen fortlaufend sicher, dass alle Beteiligten am Rehabilitations-Management den gleichen Kenntnisstand vom Fortgang des Verfahrens haben. Alle Maßnahmen müssen für die Beteiligten, aber insbesondere den Betroffenen und seine anwaltliche Vertretung, vorhersehbar und nachvollziehbar sein. Die notwendigen Erläuterungen zum Verfahren sind zeitnah und verständlich zu kommunizieren.
5. Inter- und multidisziplinäre Zusammenarbeit
Die zeitnahe Umsetzung vereinbarter Maßnahmen aus einer Hand durch ein multidisziplinäres Beraterteam sind wesentliche Bestandteile eines erfolgreichen Rehabilitations-Managements. Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation halten die erforderlichen Strukturen vor, um interne Abläufe, wie die Koordination der eingebundenen Fachbereiche, der geeigneten Berater und die ortsnahe Umsetzung von Reha-Maßnahmen zu gewährleisten und eine kontinuierliche Begleitung des Betroffenen zu ermöglichen.
6. Beraterqualifikation
Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation achten bei der Auswahl und Einstellung ihrer Rehabilitationsberater auf Fachwissen, Berufserfahrung, fachliche Kompetenz sowie umfassende Sozialkompetenz und Seriosität. Die Reha-Berater werden durch geeignete Maßnahmen fortlaufend weiter qualifiziert. Ihre Arbeit wird regelmäßig überprüft und evaluiert, um so eine dauerhafte und kontinuierliche Beratungsqualität zu sichern.
7. Qualitätsmanagement
Qualitätssicherung und – management gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Geschäftsführung des Reha-Dienstes. Die Regeln des Qualitätsmanagement sind in einem Leitfaden zusammen zu fassen und werden laufend durch interne/externe Kontrollen überwacht und den Erfordernissen des Reha-Verfahrens angepasst. Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation verfügen über nach dem Code of Conduct zu bestellende Beiräte, die die Geschäftsführung u.a. bei allen Fragen des Qualitätsmanagements beraten. Wichtiger Bestandteil ist dabei auch das Beschwerdemanagement. Die Einhaltung der notwendigen Regeln des Rehabilitations-Managements stellen die Beiräte durch entsprechende Audits sicher.
8. Überregionalität
Die Mitglieder der ARGE erbringen ihre Dienstleistungen bundesweit und ortsnah für den Betroffenen. Bei der Planung des Reha-Managements werden regionale und familiäre Besonderheiten des Betroffenen berücksichtigt. Die Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie die Auswahl von notwendigen Netzwerkpartnern geschieht unter Beachtung der notwendigen Qualitätsstandards vorrangig im Wohnumfeld des Betroffenen.
9. Unabhängigkeit
Die personelle, organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit der Mitglieder der ARGE Rehabilitation vom Auftraggeber und Dienstleistern sind Grundvoraussetzung für ein professionelles Reha-Management. Die mit den Beteiligten abgestimmten und vereinbarten Ziele des Rehabilitations-Managements sind alleiniger Maßstab für die Auswahl von Maßnahmen und Dienstleistern.
10. Selbstverpflichtung
Diese Handlungsleitlinien sind integraler Bestandteil des professionellen Reha-Managements. Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation haben sich bereits darauf verpflichtet.
Für die ARGE Rehabilitation:
* Die ARGE Rehabilitation ist ein Zusammenschluss der Reha-Dienste rehacare, ReIntra und IHR Rehabilitations-Dienst.