Archiv für Juli 2011
Handlungsleitlinien der ARGE Rehabilitation
Die Handlungsleitlinien der ARGE Rehabilitation
Präambel
Im Mittelpunkt des Handelns steht der Betroffene.
Ziel des Reha-Management ist es, unfallverletzte oder erkrankte Personen in ein so weit wie möglich selbständiges Leben in Familie, Beruf und Gesellschaft zu reintegrieren und eine soziale Teilhabe weitestgehend zu ermöglichen. Mit den Handlungsleitlinien wird der qualitative Rahmen vorgegeben, der für ein professionelles Reha-Management grundsätzlich Gültigkeit hat.
1. Code of Conduct
Die Einhaltung des CoC ist Grundlage der Beziehung zwischen Auftraggeber (Versicherer), der Person des Verletzten, dem bevollmächtigten Rechtsanwalt und dem eingeschalteten Reha-Dienst. Der CoC gilt für alle Parteien des Verfahrens gleichermaßen.
2. Datenschutz
Die Einhaltung der Datenschutzregeln nach BDSG ist für die Mitglieder der ARGE Rehabilitation verpflichtend. Sie verfügen über eigene Datenschutzbeauftragte, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen und gewährleisten. Jeder einzelne Mitarbeiter der Reha-Dienste ist auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Rehabilitation des Betroffenen erhoben, verarbeitet und gespeichert und keinen Dritten zugänglich gemacht. Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung werden den gesetzlichen Regeln entsprechend eingeholt und beachtet. Bei der Nutzung und Verwendung von technischen Einrichtungen, z.B elektronischen Kommunikationswegen, werden die notwendigen Vorkehrungen für die Einhaltung des Datenschutzes getroffen. Dies gilt ebenso für die Aufbewahrungspflichten, Lagerung oder die fachgerechte Entsorgung der Unterlagen.
3. Freiwilligkeit des Verfahrens
Jeder Betroffene kann auf der Basis der ihm überlassenen Informationen frei darüber entscheiden, ob er die angebotene Unterstützung durch einen professionellen Reha-Dienst annehmen will. Während des Reha-Managements ist der Betroffene frei, vorgeschlagene Vorgehensweisen des Reha-Dienstes zu akzeptieren und kann jederzeit die Teilnahme am Rehabilitations-Management ohne Angabe von Gründen beenden.
4. Transparenz
Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation stellen fortlaufend sicher, dass alle Beteiligten am Rehabilitations-Management den gleichen Kenntnisstand vom Fortgang des Verfahrens haben. Alle Maßnahmen müssen für die Beteiligten, aber insbesondere den Betroffenen und seine anwaltliche Vertretung, vorhersehbar und nachvollziehbar sein. Die notwendigen Erläuterungen zum Verfahren sind zeitnah und verständlich zu kommunizieren.
5. Inter- und multidisziplinäre Zusammenarbeit
Die zeitnahe Umsetzung vereinbarter Maßnahmen aus einer Hand durch ein multidisziplinäres Beraterteam sind wesentliche Bestandteile eines erfolgreichen Rehabilitations-Managements. Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation halten die erforderlichen Strukturen vor, um interne Abläufe, wie die Koordination der eingebundenen Fachbereiche, der geeigneten Berater und die ortsnahe Umsetzung von Reha-Maßnahmen zu gewährleisten und eine kontinuierliche Begleitung des Betroffenen zu ermöglichen.
6. Beraterqualifikation
Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation achten bei der Auswahl und Einstellung ihrer Rehabilitationsberater auf Fachwissen, Berufserfahrung, fachliche Kompetenz sowie umfassende Sozialkompetenz und Seriosität. Die Reha-Berater werden durch geeignete Maßnahmen fortlaufend weiter qualifiziert. Ihre Arbeit wird regelmäßig überprüft und evaluiert, um so eine dauerhafte und kontinuierliche Beratungsqualität zu sichern.
7. Qualitätsmanagement
Qualitätssicherung und – management gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Geschäftsführung des Reha-Dienstes. Die Regeln des Qualitätsmanagement sind in einem Leitfaden zusammen zu fassen und werden laufend durch interne/externe Kontrollen überwacht und den Erfordernissen des Reha-Verfahrens angepasst. Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation verfügen über nach dem Code of Conduct zu bestellende Beiräte, die die Geschäftsführung u.a. bei allen Fragen des Qualitätsmanagements beraten. Wichtiger Bestandteil ist dabei auch das Beschwerdemanagement. Die Einhaltung der notwendigen Regeln des Rehabilitations-Managements stellen die Beiräte durch entsprechende Audits sicher.
8. Überregionalität
Die Mitglieder der ARGE erbringen ihre Dienstleistungen bundesweit und ortsnah für den Betroffenen. Bei der Planung des Reha-Managements werden regionale und familiäre Besonderheiten des Betroffenen berücksichtigt. Die Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie die Auswahl von notwendigen Netzwerkpartnern geschieht unter Beachtung der notwendigen Qualitätsstandards vorrangig im Wohnumfeld des Betroffenen.
9. Unabhängigkeit
Die personelle, organisatorische und inhaltliche Unabhängigkeit der Mitglieder der ARGE Rehabilitation vom Auftraggeber und Dienstleistern sind Grundvoraussetzung für ein professionelles Reha-Management. Die mit den Beteiligten abgestimmten und vereinbarten Ziele des Rehabilitations-Managements sind alleiniger Maßstab für die Auswahl von Maßnahmen und Dienstleistern.
10. Selbstverpflichtung
Diese Handlungsleitlinien sind integraler Bestandteil des professionellen Reha-Managements. Die Mitglieder der ARGE Rehabilitation haben sich bereits darauf verpflichtet.
Für die ARGE Rehabilitation:
* Die ARGE Rehabilitation ist ein Zusammenschluss der Reha-Dienste rehacare, ReIntra und IHR Rehabilitations-Dienst.
ARGE Rehabilitation gegründet
Die rehacare GmbH, einer der größten deutschen Dienstleister im Rehabilitationsmanagement, hat sich gemeinsam mit den Reha-Dienstleistern „ReIntra“ und „IHR Rehabilitations-Dienst“ zur Arbeitsgemeinschaft der privaten Rehabilitationsdienste (ARGE Rehabilitation) zusammengeschlossen. (siehe auch Versicherungswirtschaft 14/2011, S. 1012 www.vvw.de ).
„Unser Ziel ist es, dass sowohl für den Betroffenen und seine anwaltliche Vertretung, als auch für den Auftraggeber (Versicherung) der gesamte Prozess des Reha-Managements transparent, nachvollziehbar und verlässlich ist.“, so Stefan Lauer, Geschäftsführer der rehacare GmbH.
Zur Dokumentation der bisherigen Qualitätsstandards im Reha-Management, hat sich die ARGE Rehabilitation zu Handlungsleitlinien offiziell verpflichtet. Die einzelnen Mitglieder arbeiten bereits seit Jahren danach und empfehlen daher, dass diese Grundsätze als allgemein verbindlich für alle privaten Dienstleister im Bereich der Rehabilitation sein sollten.
Beispielhaft darf hier die Aufstellung zum Datenschutz aufgeführt werden. Alle Mitglieder verfügen eigene Datenschutzbeauftragte, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen und gewährleisten. Jeder einzelne Mitarbeiter der Reha-Dienste ist auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Rehabilitation des Betroffenen erhoben, verarbeitet und gespeichert und keinen Dritten zugänglich gemacht. Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung werden den gesetzlichen Regeln entsprechend eingeholt und beachtet. Bei der Nutzung und Verwendung von technischen Einrichtungen, z.B elektronischen Kommunikationswegen, werden die notwendigen Vorkehrungen für die Einhaltung des Datenschutzes getroffen. Dies gilt ebenso für die Aufbewahrungspflichten, Lagerung oder die fachgerechte Entsorgung der Unterlagen.
Die rehacare GmbH bietet in diesem Zusammenhang durch die Kooperation mit e-consult, ein sicherheitszertifizierte Kommunikationsportal www.triplecare.de an. Dieses Portal basiert auf die in der Anwaltschaft bekannte Systematik der „WebAkte“ www.e-consult.de/webakte.
Die 10 Handlungsleitlinien finden Sie hier im rehacare-BLOG.
Neuer Teamleiter bei rehacare GmbH
Mit Marcus Vogel hat zum 01.07.2011 ein erfahrener Versicherungskaufmann und Sozialpädagoge die neu ausgeschriebene Teamleitung in München übernommen. Durch die Expansion unserer Gesellschaft in den letzten beiden Jahren war der Schritt zu einer Neuausrichtung der Führungsebenen notwendig geworden.
Marcus Vogel machte nach dem Abitur 2001 eine Ausbildung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG zum Versicherungskaufmann. Nach einigen Jahren in Stabsfunktionen absolvierte er bis 2009 ein Studium der Sozialpädagogik an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart und war während dieser Zeit für die berufliche Wiedereingliederung von Rehabilitanden und Langzeitarbeitslosen bei einem freien Bildungsträger der Region verantwortlich.
Wir wünschen Herrn Vogel für seine Aufgabe alles Gute !!